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   LG Halle, 18.10.2012 - 4 O 1417/10   

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LG Halle, 18.10.2012 - 4 O 1417/10 (https://dejure.org/2012,31988)
LG Halle, Entscheidung vom 18.10.2012 - 4 O 1417/10 (https://dejure.org/2012,31988)
LG Halle, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 4 O 1417/10 (https://dejure.org/2012,31988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss bei Gewerbetreibenden?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei

    Auszug aus LG Halle, 18.10.2012 - 4 O 1417/10
    Die Vermutung gilt auch für gebrauchte Sachen (OLG Köln juris , Urteil vom 11.11.2003, Az.: 22 U 88/03; OLG Stuttgart juris , Urteil vom 31.1.2005, Az.: 5 U 153/04) und greift insbesondere auch bei gebrauchten Kraftfahrzeugen ein, wenn ein regelmäßiger Verschleiß nicht die Ursache des Schadens ist, sondern es sich um vorzeitigen oder übermäßigen Verschleiß handelt (vgl. BGH NJW 2009, 580; OLG Naumburg juris , Urteil vom 24.6.2010, Az.: 2 U 77/09; OLG Stuttgart a.a.O.).

    Eine Beweisvereitlung setzt jedoch eine schuldhafte Einwirkung auf das Beweismittel voraus, wobei sich der Schuldvorwurf auch auf die Beseitigung der Beweisfunktion beziehen muss, also das Bewusstsein erfordert, die Beweislage des Gegners in einem gegenwärtigen oder zukünftigen Prozess nachteilig zu beeinflussen (BGH, NJW 2006, 434; BGH juris , Urteil vom 11.11.2008, Az.: VIII ZR 265/07).

  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10

    Zum Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs

    Auszug aus LG Halle, 18.10.2012 - 4 O 1417/10
    Und allein das Indiz der Zeitnähe zur späteren Gewerbeanmeldung trägt den Feststellung über die streitige Gewerblichkeit nicht, da selbst parallel zu einer bereits ausgeübten gewerblichen/selbständigen Tätigkeit der Beweis der Verbrauchereigenschaft für einzelne Verträge möglich bleibt (vgl. BGH juris , Urteil vom 30.9.2009, Az.: VIII ZR 7/09), da es sich nur um eine widerlegbare Vermutung handelt (BGH juris , Urteil vom 13.7.2011, Az.: VIII ZR 215/10).

    Der Anwendung des § 242 BGB steht nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.7.2011 (juris, Az.: VIII ZR 215/10) entgegen, die bei einem behebbaren Sachmangel das Nacherfüllungsverlangen auch bei einem unwirksamen Gewährleistungsausschluss für zwingend notwendig erachtet.

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus LG Halle, 18.10.2012 - 4 O 1417/10
    Eine Beweisvereitlung setzt jedoch eine schuldhafte Einwirkung auf das Beweismittel voraus, wobei sich der Schuldvorwurf auch auf die Beseitigung der Beweisfunktion beziehen muss, also das Bewusstsein erfordert, die Beweislage des Gegners in einem gegenwärtigen oder zukünftigen Prozess nachteilig zu beeinflussen (BGH, NJW 2006, 434; BGH juris , Urteil vom 11.11.2008, Az.: VIII ZR 265/07).

    Denn diese setzt zunächst einen Mangel des Kaufgegenstandes voraus, den der Anspruchsteller zu beweisen hat (BGH NJW 2006, 434).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus LG Halle, 18.10.2012 - 4 O 1417/10
    Gerade im Zivilprozess kommt es insoweit auf die Bedeutung des Beweismittels für die Rechtsverwirklichung einer Partei an (BVerfG, NJW 2002, 3619, 3524).
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09

    Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch

    Auszug aus LG Halle, 18.10.2012 - 4 O 1417/10
    Und allein das Indiz der Zeitnähe zur späteren Gewerbeanmeldung trägt den Feststellung über die streitige Gewerblichkeit nicht, da selbst parallel zu einer bereits ausgeübten gewerblichen/selbständigen Tätigkeit der Beweis der Verbrauchereigenschaft für einzelne Verträge möglich bleibt (vgl. BGH juris , Urteil vom 30.9.2009, Az.: VIII ZR 7/09), da es sich nur um eine widerlegbare Vermutung handelt (BGH juris , Urteil vom 13.7.2011, Az.: VIII ZR 215/10).
  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Auszug aus LG Halle, 18.10.2012 - 4 O 1417/10
    Denn ein Beweisverwertungsverbot ist nur bei schweren, bewussten oder willkürlichen Verstößen angezeigt, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen werden; es ist von Verfassungs wegen nur dort geboten, wo der absolute Kernbereich privater Lebensführung berührt ist (BVerfG juris , Beschluss vom 9.11.2012, Az.: 2 BvR 2101/09).
  • BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 363/04

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei Karosseriebeschädigungen

    Auszug aus LG Halle, 18.10.2012 - 4 O 1417/10
    Denn allein die Möglichkeit einer Mangelentstehung erst nach Übergabe reicht insoweit nicht aus (BGH NJW 2005, 3490, 2006, 1195, 2007, 2621).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2005 - 5 U 153/04

    Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf: Erschütterung der Vermutung des

    Auszug aus LG Halle, 18.10.2012 - 4 O 1417/10
    Die Vermutung gilt auch für gebrauchte Sachen (OLG Köln juris , Urteil vom 11.11.2003, Az.: 22 U 88/03; OLG Stuttgart juris , Urteil vom 31.1.2005, Az.: 5 U 153/04) und greift insbesondere auch bei gebrauchten Kraftfahrzeugen ein, wenn ein regelmäßiger Verschleiß nicht die Ursache des Schadens ist, sondern es sich um vorzeitigen oder übermäßigen Verschleiß handelt (vgl. BGH NJW 2009, 580; OLG Naumburg juris , Urteil vom 24.6.2010, Az.: 2 U 77/09; OLG Stuttgart a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 24.06.2010 - 2 U 77/09

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktritt wegen eines durch den Riss des Zahnriemens

    Auszug aus LG Halle, 18.10.2012 - 4 O 1417/10
    Die Vermutung gilt auch für gebrauchte Sachen (OLG Köln juris , Urteil vom 11.11.2003, Az.: 22 U 88/03; OLG Stuttgart juris , Urteil vom 31.1.2005, Az.: 5 U 153/04) und greift insbesondere auch bei gebrauchten Kraftfahrzeugen ein, wenn ein regelmäßiger Verschleiß nicht die Ursache des Schadens ist, sondern es sich um vorzeitigen oder übermäßigen Verschleiß handelt (vgl. BGH NJW 2009, 580; OLG Naumburg juris , Urteil vom 24.6.2010, Az.: 2 U 77/09; OLG Stuttgart a.a.O.).
  • OLG Köln, 11.11.2003 - 22 U 88/03

    Dauerbruch einer Ventilfeder als Sachmangel; Nachweis des Vorhandenseins des

    Auszug aus LG Halle, 18.10.2012 - 4 O 1417/10
    Die Vermutung gilt auch für gebrauchte Sachen (OLG Köln juris , Urteil vom 11.11.2003, Az.: 22 U 88/03; OLG Stuttgart juris , Urteil vom 31.1.2005, Az.: 5 U 153/04) und greift insbesondere auch bei gebrauchten Kraftfahrzeugen ein, wenn ein regelmäßiger Verschleiß nicht die Ursache des Schadens ist, sondern es sich um vorzeitigen oder übermäßigen Verschleiß handelt (vgl. BGH NJW 2009, 580; OLG Naumburg juris , Urteil vom 24.6.2010, Az.: 2 U 77/09; OLG Stuttgart a.a.O.).
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